EnergyCube
Hintergrund
In Sachsen stehen derzeit mindestens neun Prozent der Wohnungen leer. Dabei sind die Leerstände sehr heterogen über Sachsen verteilt und im ländlichen Raum deutlich höher als in den Oberzentren. Für diese Gebäude stellt sich die Frage nach Perspektiven, häufig ist Rückbau die einzige, denn umfangreiche Sanierungsmaßnahmen sind wirtschaftlich nicht tragbar. Die Vernichtung vorhandener, bereits gebauter Substanz, nimmt dieser jegliche Perspektive für zukünftige Verwendungen bspw. als geeignete Fläche für die großräumige Nutzung von Photovoltaik, Solarthermie, Geothermie o.ä. zur Begegnung der Energiewende.
Leerstand als Chance für eine erfolgreiche Energiewende im Quartier
Das simul+Modellprojekt EnergyCube verbindet die drei Themenbereiche Leerstand, regenerative Energien sowie Teilhabe der Bevölkerung und versucht Lösungsansätze zu erarbeiten. Demonstrationsobjekt ist ein DDR-Typenbau in Leipzig-Grünau, der 2015 aufgrund mangelnder Nachfrage stillgelegt wurde. Ziel ist, die vorhandene Gebäudesubstanz vor dem Rückbau zu bewahren und sie dauerhaft oder vorübergehend in ihrer Substanz sinnvoll zu nutzen. Zudem werden die Bürger aktiv einbezogen, um die Energiewende, die für viele ein sehr abstraktes Thema ist, greifbar zu machen.
Die Machbarkeitsanalyse untersucht dazu konzeptionelle, betriebswirtschaftliche, ingenieurtechnische sowie rechtliche und gesellschaftliche Anforderungen zur Transformation des Gebäudes als Energiezentrale für das Quartier.
Projektkonsortium und Fördermodalitäten
Die Umsetzung des Projekts erfolgt durch die Wohnungsgenossenschaft Transport eG Leipzig (WOGETRA) in Kooperation mit dem Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e.V. und der Freiberg Institut GmbH, die auf die energetische Simulation und ökonomische Bewertung von Energiesystemen spezialisiert ist.
Das Sächsische Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung (SMIL) förderte das Projekt im Rahmen des simul+InnovationHubs mit einer Summe von rd. 82.725 EUR (Projektgesamtkosten: rd. 91.916 EUR) über den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.11.2024.
Die Finanzierung erfolgt aus Steuermitteln, die im Doppelhaushalt 2023/2024 vom Sächsischen Landtag beschlossen wurden.